Gehörschutz
Zuverlässiger Schutz für Ihre Ohren am Arbeitsplatz
Lärm am Arbeitsplatz – sei es auf der Baustelle, in der Produktion oder im Transportwesen – kann das Hörvermögen dauerhaft schädigen. Gehörschutz ist daher gesetzlich vorgeschrieben, sobald der Lärmpegel 85 dB(A) erreicht oder überschreitet. Mit dem richtigen Gehörschutz bewahren Sie das Gehör Ihrer Mitarbeiter zuverlässig und komfortabel.
Gehörschutzarten im Überblick
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Kapselgehörschutz
Umschließt das Ohr vollständig, bietet hohe Dämmwirkung und lässt sich schnell aufsetzen. Besonders geeignet bei kurzen, intensiven Einsätzen bei hohen Lärmpegeln. -
Ohrstöpsel
Klein, flexibel und leicht – ideal für präzise Arbeiten oder unter Helm. Es gibt sie als Einweg-, Mehrweg- oder vorgeformte Modelle. Wichtig ist eine korrekte Passform für optimale Wirkung.
Wichtige Auswahlkriterien
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Angepasste Dämmwirkung: Gehörschutz soll Lärm ausreichend reduzieren – aber nicht überdämmen, damit Kommunikation und Warnsignale erhalten bleiben.
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Komfort & Passform: Nur akzeptierter Gehörschutz wird konsequent getragen.
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Kompatibilität mit anderer PSA: Der Schutz muss sich mit Helmen, Brillen oder Atemschutz kombinieren lassen.
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Praxisgerechter Einsatz: Mitarbeiter sollten verschiedene Modelle testen, um die beste Lösung für ihre Anforderungen zu finden. Dies erhöht die Wirksamkeit und Akzeptanz.
Gesetzliche und gesundheitliche Vorgaben
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Ab 80 dB(A) muss Arbeitgeber Gehörschutz auf Wunsch bereitstellen; ab 85 dB(A) ist dessen Verwendung verpflichtend.
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Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung regelt rechtlich den Gehörschutz im deutschen Arbeitsalltag.
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Gehörschutzgeräte müssen den EU-Standards entsprechen (z. B. EN 352) und eine CE-Kennzeichnung tragen.